Residualverfahren

Das Residualwertverfahren ist ein Wert-Kosten-Verfahren. Es ist geeignet Entwicklungsobjekte bei denen in hohem Maße Aufwendungen zu deren Nutzbarmachung erforderlich sind zu bewerten bzw. zu kalkulieren. Hierzu wird zunächst ein Projektwert nach Fertigstellung des Entwicklungsobjektes für eine allgemein zulässige oder konkret vorgegebene Nutzung bestimmt. Von diesem Projektwert werden alle üblicherweise zur Nutzbarmachung anfallenden Kosten abgezogen. Im Ergebnis erhält man den unter kaufmännischen Gesichtspunkten vertretbaren Ankaufswert des Objekts. Das Verfahren eignet sich daher insbesondere für unbebaute Grundstücke, aber auch für entwicklungsbedürftige Sonderobjekte sowie für Sanierungsobjekte.

[Home] [über uns] [Kontakt] [Schwerpunkte] [Neuigkeiten] [Bewertung] [Sichtweisen] [Grundlagen] [Verkehrswert] [Vergleichswert] [Ertragswert] [Sachwert] [Beleihungswert] [DCF] [Residualverf.] [Mieten / Pachten] [Marktwertanalyse] [Services] [Honorar] [Legal] [Rechtliches] [Impressum] [Links]